Kennen Sie persönlich einen Anwalt für Strafrecht, einen Strafrichter oder einen Staatsanwalt? Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Kontakte nutzen könnten um unsere Arbeit zu unterstützen: Schlagen Sie die Gesellschaft für KinderKrebsForschung e.V. als Geldauflagenempfänger vor. Die eingehenden Gelder fließen zu 100% in unsere Projekte und werden dort eingesetzt, wo Hilfe dringend nötig ist.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Informationen für Richter und Staatsanwälte:

Als Strafrichter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen. Da wir uns ausschließlich über Spenden und Geldzuwendungen finanzieren, sind wir für jede zugewiesene Geldauflage sehr dankbar. Die eingehenden Beträge fließen zu 100% in unsere Projekte und werden dort eingesetzt, wo Hilfe dringend nötig ist.

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen:

  • Wir sind bei allen Oberlandesgerichten als „Gesellschaft für KinderKrebsForschung e.V.“ gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit erfüllen wir.
  • Wir berichten der zuweisenden Behörde fristgerecht über eingehende oder ausgebliebene Zahlungen.
  • Für Zahlungen von Geldauflagen auf unserem Konto erstellen wir KEINE Spendenbescheinigungen.
  • Wir garantieren absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen.
  • Wir informieren Sie regelmäßig über die Verwendung der eingegangenen Bußgelder/Geldauflagen.
  • Gerne senden wir Ihnen auch Informationsmaterial zu unseren Projekten zu oder stellen Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Arbeit vor. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.

Informationen für Zahlungspflichtige:

Sie sind durch eine Auflage eines Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet worden, eine Zahlung an uns zu leisten? Dann danken wir Ihnen schon jetzt für die fristgerechte Zahlung. Ihre Geldauflage kommt an Krebs erkrankten Kindern zugute. Wir fördern Forschungsprojekte um immer mehr neue und verträglichere Therapien zu erschließen.

Nachfolgend haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt:

  • Bitte überweisen Sie ausschließlich auf das folgende Konto:

    Gesellschaft für KinderKrebsForschung e.V.
    IBAN: DE48 7016 9351 0000 2137 48, BIC: GENODEF1ELB
    bei der Raiffeisenbank Nordkreis Landsberg eG
  • Geben Sie bei allen Zahlungen stets das Aktenzeichen im Verwendungszweck an. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung der zuständigen Behörde zeitnah zu bestätigen.
  • Zahlungen im Rahmen einer Geldauflage gelten nach dem Gesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende. Deshalb können wir Ihnen für Ihre Zahlungen keine Spendenbescheinigung ausstellen.
  • Falls Sie über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlungen verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.
  • Jede Zahlung, die Sie tätigen, wird dem Gericht von uns bestätigt.
  • Auch nicht gezahlte Bußgelder werden dem Gericht von uns umgehend gemeldet.

Gerne sind wir bei Fragen für Sie da.

Maresa Abenthum
Am Beerenmoosgraben 20b
82269 Geltendorf
Telefon: +49 8193 – 4090762

E-Mail: kontakt@gkkf.de